Wie funktioniert der Personalverleih?

Weg 1:

«Sie haben bereits jemanden, den Sie anstellen möchten.»

Wenn Arbeitgebende bereits über einen geeigneten Kandidaten verfügen und diesen einstellen möchten, können sie sich direkt an eine der beteiligtenbeiden Personalverleihagenturen (IPT und Profil) wenden. Die Agentur klärt dann ab, ob die behinderte Person für die Teilnahme am Projekt geeignet ist, d.h. seit mindestens einem Monat zu 50 Prozent arbeitsunfähig ist.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Das Unternehmen meldet sich bei einer der beiden beteiligten Personalverleihorganisationen. (Adressen: siehe Kontakt)
  2. Die Personalverleihagentur überprüft, ob die anzustellende Person seit mindestens einem Monat zu 50 Prozent arbeitsunfähig ist.
  3. Die Personalverleihagentur erstellt einen Anstellungsvertrag mit dem Arbeitnehmer und einen Vertrag mit dem Unternehmen.
  4. Der Arbeitnehmer arbeitet beim Unternehmen. Die Personalverleihagentur stellt ein Coaching sowohl des Arbeitnehmers als auch des Unternehmens sicher.
  5. Personalverleihagentur und Arbeitgeber beurteilen die Situation nach einem Jahr.
  6. Der Arbeitgeber entscheidet sich, ob er den behinderten Mitarbeitenden fest einstellen kann

Weg 2:

«Sie haben Interesse an einer Teilnahme, haben aber noch niemanden, den Sie anstellen möchten.»

Arbeitgebende, welche Interesse an einer Teilnahme am Personalverleih haben, ohne jedoch bereits jemanden einstellen zu können, wenden sich an die zuständige IV-Stelle (Adressen: siehe Kontakt). Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn ein Arbeitgeber eine geeignete Person in Aussicht hat, aber nicht genau weiss, welche Unterstützung er braucht. Die IV-Stelle kann dem Arbeitgeber je nach Bedarf verschiedene IV-Massnahmen vorschlagen (z.B. Arbeitsvermittlung, Anpassung des Arbeitsplatzes, usw.). Der Personalverleih ist eine dieser möglichen Massnahmen. Die IV-Stellen sind dabei bestrebt, ein rasches, auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber ausgerichtetes Verfahren und bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu können.

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