Dienstleistungen
Dienstleitungen von «XtraJobs:
- Assessment: Dank «XtraJobs» werden Arbeitskräfte vermittelt, die dem jeweiligen Anforderungsprofil eines Unternehmens entsprechen und und hoch motiviert sind, sich rasch wieder ins Arbeitsleben einzugliedern
- Administrative Entlastung und Coaching durch erfahrene Personalverleihorganisationen: Unternehmen sparen dadurch Zeit und Geld
- Die IV übernimmt die behinderungsbedingten Mehrkosten für Krankentaggeld und berufliche Vorsorge
Fragen und Antworten zu «XtraJobs»
1. Was ist «XtraJobs» genau?
«XtraJobs» baut auf einer Partnerschaft zwischen Unternehmen, privaten Personalverleihorganisationen und Invalidenversicherung. Die Unternehmen sollen die nötige Unterstützung erhalten, damit die Hemmnisse bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung abgebaut werden und deren berufliche Integration gefördert werden kann.
2. An wen richtet sich «XtraJobs»?
«XtraJobs» richtet sich in erster Linie an Arbeitgebende, welche Menschen mit Behinderung anstellen möchten, bei der Anstellung jedoch keine Risiken eingehen wollen.
Hat sich ein Arbeitgeber bereits für die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Person entschieden, kann er sich direkt an eine der beiden Personalverleihagenturen wenden, die dann alles Erforderliche in die Wege leiten. Hat ein Unternehmen noch keine bestimmte Person in Aussicht, kann er sich an die IV-Stelle wenden. Diese hilft ihm dann weiter bei der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter, nach einer geeigneten Mitarbeiterin.
3. Wer steckt hinter «XtraJobs»?
«XtraJobs» ist eine Initiative aus Unternehmerkreisen, welche der Wirtschaft bessere Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Arbeitskräften mit Behinderung schaffen will.
Die Kernorganisation von «XtraJobs» wird durch das Bundesamt für Sozialversicherungen sowie die beiden Stiftungen IPT und Profil gebildet. Als Partner unterstützen der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerbeverband das Projekt.
4. An wen kann sich ein Arbeitgeber wenden, wenn er eine geeignete Person via «XtraJobs» einstellen will?
Ein Arbeitgeber kann sich an eine der beteiligten Personalverleihagenturen wenden (Adressen: siehe
Kontakt). Er kann dabei frei wählen, mit welcher Agentur er zusammenarbeiten will. Die beteiligten Organisationen sind bestens mit den Verhältnissen in einer Region vertraut und bieten den Arbeitgebenden massgeschneiderte Dienstleistungen an.
5. An wen kann sich ein Betrieb wenden, wenn er Interesse am Personalverleih hat, aber noch über keinen Kandidaten verfügt?
In diesem Fall können sich Arbeitgebende an die zuständige IV-Stelle wenden (Adressen: siehe
«Kontakt». Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn ein Arbeitgeber einen Kandidaten in Aussicht hat, aber nicht genau weiss, welche Unterstützung er braucht. Die IV-Stelle kann dem Arbeitgeber je nach Bedarf verschiedene IV-Massnahmen vorschlagen (z.B. Arbeitsvermittlung, Anpassung des Arbeitsplatzes, usw.). Der Personalverleih ist eine der möglichen Massnahmen. Die IV-Stellen sind dabei bestrebt, ein rasches, auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber ausgerichtetes Verfahren und bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu können
6. An wen können sich Behinderte wenden, wenn sie über den Personalverleih eine Anstellung suchen?
Behinderte Menschen wenden sich an die für sie zuständige IV-Stelle. Die IV-Stelle schlägt dann geeignete Massnahmen vor, mit welchen die behinderte Person unterstützt werden kann. Der Personalverleih ist eine dieser möglichen Massnahmen.
7. Wie hoch ist der administrative Aufwand für ein Unternehmen?
Ein Arbeitgeber schliesst mit der Personalverleihfirma einen Vertrag ab. Diese kümmert sich anschliessend um die weiteren Formalien, wie Versicherungen etc...
Dies entspricht dem Vorgehen wie bei einer Anstellung über eine herkömmlichen Personalverleihagentur. Zusätzlicher administrative Aufwand gibt es für den Einsatzbetrieb keinen. Dem Arbeitgebenden entstehen keine zusätzlichen Kosten im Gegenteil: Er profitiert kostenlos von den speziellen Dienstleistungen von «XtraJobs» wie Assessment, Coaching etc. welche von der Personalverleihagentur erbracht werden.
8. Erfolgt eine Festanstellung nach Ablauf der «Probezeit» automatisch?
Nein. Zwar ist es ein Ziel des Personalverleihs, dass am Schluss eine Festanstellung erfolgen kann. Darüber entscheidet jedoch ein Arbeitgeber frei.
9. Kann ein Arbeitgeber nachträglich, d.h. nachdem er eine behinderte Person eingestellt hat, Leistungen von «XtraJobs» beziehen?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Voraussetzung für eine Anstellung via «XtraJobs» ist unter anderem, dass eine Person die letzten 12 Monate nicht im selben Betrieb gearbeitet hat, in dem die Anstellung erfolgen soll.
Hingegen wurde mit der 5. IV-Revision die Möglichkeit geschaffen, dass die Invalidenversicherung die Risikoprämien der Beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung übernehmen kann und so die Arbeitgeber entlastet. Von dieser Möglichkeit können alle Arbeitgebenden Gebrauch machen.
10. Was passiert mit Mitarbeitenden, wenn nach einem Jahr die Zusammenarbeit via «XtraJobs» nicht weitergeführt werden kann?
Ist eine Festanstellung nach Ablauf des Personalverleihs nicht möglich, wird das Vertragsverhältnis zwischen Einsatzfirma (Arbeitgeber), Personalverleihagentur und Arbeitnehmer/-in beendet. Der Arbeitgeber entscheidet darüber frei.
Im schlechtesten Fall können Arbeitnehmende ein weiteres Jahr Berufserfahrung nachweisen. Für diese Zeit wurden u.a. auch ALV-Beiträge bezahlt, so dass sie (wieder) Leistungen der ALV beanspruchen können. Die Personalverleihagenturen werden darüber hinaus die Arbeitnehenden auf Beratungsangebote etc. aufmerksam machen, die in der Situation weiterhelfen können.
11. Können ein Arbeitgeber oder ein behinderter Mitarbeiter auch nach Abschluss der «Probezeit» von einem Jahr, d.h. bei einer Festanstellung das Coaching durch die Personalverleiher beanspruchen?
Das ist grundsätzlich möglich, wobei das Coaching dann auf Rechnung des Arbeitgebers geht und nicht mehr von der IV bezahlt wird.
12. Was passiert, wenn sich nach kurzer Zeit Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und der behinderten Arbeitskraft einstellen?
Der Personalverleih via «XtraJobs» verläuft stufenweise, wobei die Personalverleihagentur in stetigem Kontakt mit dem Einsatzbetrieb (Arbeitgeber) und der Arbeitskraft steht. Sollten Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auftauchen, können die begleitenden Massnahmen rasch und unkompliziert angepasst werden, beispielsweise im Rahmen des begleitenden Coachings. Und sollte die Zusammenarbeit gar nicht klappen, besteht jederzeit eine Kündigungsmöglichkeit.
13. Sind die Mitarbeitenden, welche über «XtraJobs» angestellt werden, ordentlich versichert?
Mitarbeitende, welche via «XtraJobs» in einem Betrieb arbeiten, sind genau gleich versichert, wie alle anderen Mitarbeitenden. Auf dem Lohn werden Beiträge für AHV, IV, Erwerbsersatzordnung (EO), ALV sowie die Berufliche Vorsorge (2. Säule) entrichtet. Daneben sind sie auch gegen Unfälle sowie Nichtberufsunfälle versichert.
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